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Einphasen-Netzdoppeldrossel
RDNDr 2 – 32
Netzdoppeldrosseln zur Strombegrenzung
Nennspannung: AC 400V
Nennspannungsabfall (Uk): 2 x 2% (2 x 2,4% bei 60Hz)
Nennfrequenz: 50Hz (60Hz)
(Reihenschaltung der Teilwicklungen: 4%)
(Parallelschaltung der Teilwicklungen: 1%)
Die Netzdoppeldrosseln der Baureihe RDNDr erfüllen zum weltweiten Einsatz nationale, internationale und vorbereitete zukünftige Vorschriften.
Allgemein:
Der Einsatz von Netzdoppeldrosseln ist zur Strombegrenzung und zur Unterdrückung von Netzrückwirkungen bzw. Kommutierungseinbrüchen notwendig. Dabei erfolgt, durch Aufteilung der Induktivität auf beide Netzzuleitungen, ein symmetrischer Anschluß des Verbrauchers. An jedem Wicklungsteil entsteht etwa der halbe Spannungsabfall. Durch Reihen- und Parallelschaltung der Wicklung ergeben sich weitere Einsatzmöglichkeiten bis zum doppelten Nennstrom und halben Spannungsabfall.
Die Strombegrenzung erfolgt vorzugsweise auf den 25-fachen Nennstrom. Dafür müssen Netzdrosseln mit einer Kurzschlußspannung von 4% (2 x 2%) verwendet werden.
Die Netzdoppeldrossel ist dem Nennstrom des Verbrauchers entsprechend
auszuwählen.
Ausführung:
Offene Ausführung, ortsfest, für Geräteeinbau und Montage in trockenen Räumen. Anschluß an kriechstromsichere Transformatorenklemmen mit Schraubanschluß. Die Klemmen sind handrücken- und fingerberührungssicher nach UVV (BGV A3).
Wicklung bestehend aus 2 gleichwertigen, gegeneinander isolierten Wicklungsteilen.
PE-Anschluß als Flachsteckzunge 6,3 x 0,8mm.
IP 00, Isolierstoffklasse E, max. Umgebungstemperatur 40°C (ta40°C/E)
Nennspannung: AC 400 V
Nennspannungsabfall (Uk): 2 x 2% (2 x 2,4% bei 60 Hz)
(Reihenschaltung der Teilwicklungen: 4%)
(Parallelschaltung der Teilwicklungen: 1%)
Nennfrequenz: 50 Hz (60 Hz)
Netzdoppeldrosseln mit abweichenden technischen Daten auf Anfrage lieferbar.