Michael Riedel Transformatorenbau - Produkte - Informationen_Normen
Die Normenlandschaft im Bereich der Induktivitäten hat bzw. wird sich weiter vereinfachen.
So wurden die wesentlichen Normen für den Transformatorenbau in Trockenbauweise (Sicherheits- und Trenntransformatoren, bisher DIN VDE 0551 / EN 60742; Steuer- und Netztransformatoren, bisher DIN VDE 0550), in die neue Normenstruktur der DIN VDE 0570 / EN 61558 eingearbeitet.
Spezielle Induktivitäten, wie z.B. Transformatoren für Schaltnetzteile, werden in einem Teil 2 der Norm besonders behandelt.
Falls nicht anders mit dem Besteller vereinbart, fertigen wir nach dem “neuesten Stand der Technik” gemäß den in der Kopfzeile der Katalogseiten oder umseitig angegebenen Normen.
VDE 0100Errichten von Starkstaromanlagen mit Nennspannung bis 1000 V
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DIN EN 60947-1/VDE 0660 Teil 100Niederspannungsschaltgeräte - Allgemeine
DIN EN 60950 / VDE 0805Sicherheit von Einrichtungen der Informationstechnik
DIN EN 61000-6-1 / VDE 0839-6-1Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV); Fachgrundnormen - Störfestigkeit für Wohnbereich, Geschäfts- und Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe
DIN EN 61000-6-2 / VDE 0839-6-2Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV); Fachgrundnormen - Störfestigkeit für Industriebereiche
DIN EN 61000-6-3 / VDE 0839-6-3Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV); Fachgrundnormenen - Störaussendung für Wohnbereich, Geschäfts- und Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe
DIN EN 61000-6-4 / VDE 0839-6-4Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV); Fachgrundnormen - Störaussendung für Industriebereiche
DIN EN 61000-3-2 / VDE 0838 Teil 2Elektromagnetische Verträglichkeit
DIN EN 61558-1 / VDE 0570 Teil 1Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten, Drosseln und dergleichen; Allgemeine Anforderungen und Prüfungen
DIN EN 61558-2-1 / VDE 0570 Teil 2-1Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten, Drosseln und dergleichen; Besondere Anforderungen und Prüfungen an Netztransformatoren und Netzgeräten, die Netztransformatoren enthalten, für allgemeine Anwendungen
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DIN EN 61558-2-7 / VDE 0570 Teil 2-7Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten, Drosseln und dergleichen; Besondere Anforderungen und Prüfungen an Transformatoren und Netzgeräte für Spielzeuge
DIN EN 61558-2-8 / VDE 0570 Teil 2-8Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und dergleichen; Besondere Anforderungen für Klingel- und Läutewerktransformatoren
DIN EN 61558-2-9 / VDE 0570 Teil 2-9Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und dergleichen; Besondere Anforderungen an Transformatoren für Handleuchten der Schutzklasse III für Wolframdrahtlampen
DIN EN 61558-2-12 / VDE 0570 Teil 2-12Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und dergleichen; Besondere Anforderungen an magnetische Spannungskonstanthalter
DIN EN 61558-2-13 / VDE 0570 Teil 2-13Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und dergleichen; Besondere Anforderungen an Spartransformatoren für allgemeine Anwendungen
DIN EN 61558-2-15 / VDE 0570 Teil 2-15Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und dergleichen; Besondere Anforderungen für Trenntransformatoren zur Versorgung medizinischer Räume
DIN EN 61558-2-17 / VDE 0570 Teil 2-17Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und dergleichen; Besondere Anforderungen an Transformatoren für Schaltnetzteile
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Die Schutzarten werden durch ein Kurzzeichen angegeben, das sich aus den zwei stets gleichbleibenden Kennbuchstaben IP und zwei Kennziffern für den Schutzgrad zusammensetzt (gem. EN 60529).
Erste Kennziffer |
Schutzumfang |
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Benennung |
Erklärung |
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0 |
Kein Schutz |
Kein besonderer Schutz von Personen gegen direktes Berühren aktiver Teile |
2 |
Schutz gegen mittel große Fremdkörper |
Schutz gegen Berühren mit den Fingern aktiver Teile. |
4 |
Schutz gegen korn förmige Fremdkörper |
Schutz gegen Berühren aktiver Teile mit Werkzeugen, Drähten oder ähnlichem von einer Dicke größer als 1 mm. |
5 |
Schutz gegen Staubablagerungen |
Vollständiger Schutz gegen Berühren aktiver Teile. |
6 |
Schutz gegen Staubeintritt |
Vollständiger Schutz gegen Berühren aktiver Teile. |
Zweite Kennziffer |
Schutzumfang |
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Benennung |
Erklärung |
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0 |
Kein Schutz |
Kein besonderer Schutz |
1 |
Schutz gegen senkrecht fallendes Tropfwasser |
Wassertropfen, die senkrecht auffallen, dürfen keine schädliche Wirkung haben. |
3 |
Schutz gegen Sprühwasser |
Wasser, das in einem beliebigen Winkel bis 60° zur Senkrechten fällt, darf keine schädliche Wirkung haben. |
4 |
Schutz gegen Spritzwasser |
Wasser, das aus allen Richtungen spritzt, darf keine schädliche Wirkung haben. |
5 |
Schutz gegen Strahlwasser |
Ein Wasserstrahl aus einer Düse, der aus allen Richtungen gegen den Transformator gerichtet wird, darf keine schädliche Wirkung haben. |
6 |
Schutz bei Überflutung |
Wasser darf bei vorübergehender Überflutung nicht in schädlichen Mengen in den Transformator eindringen. |
7 |
Schutz beim Eintauchen |
Wasser darf nicht in schädlichen Mengen eindringen, wenn der Transformator unter den festgelegten Druck- und Zeitbedingungen in Wasser eingetaucht wird. |
Die Schutzklasse ist ein Konstruktionsmerkmal eines Gerätes für die Sicherheit gegen gefährliche Körperströme.
Die zum Einbau in Schaltschränke oder Geräte bestimmten Transformatoren offener Bauform besitzen keine Schutzklasse, sondern können nur für diese vorbereitet sein.
Schutzklasse I: Gerät mit Schutzleiteranschluß und Basisisolierung
Schutzklasse II: Gerät ohne Schutzleiteranschluß mit doppelter oder verstärkter Isolierung
Schutzklasse III: Gerät ohne Schutzleiteranschluß, wobei der Schutz gegen gefährliche Körperströme auf der Versorgung mit Schutzkleinspannung (SELV) beruht und keine höhere Spannung als Schutzkleinspannung erzeugt werden kann.
Die von der Berufsgenossenschaft für Feinmechanik und Elektrotechnik herausgegebene Unfallverhütungs-Vorschrift (UVV) BGV A3 richtet sich an die Betreiber elektrischer Anlagen und hat zum Ziel, durch spezielle Sicherheitsforderungen zur Verhütung elektrischer Unfälle beizutragen.
Diese Vorschrift enthält Festlegungen über Sicherheitsabstände für das Arbeiten, Bedienen und gelegentliche Handhaben in der Nähe berührungsgefährlicher Teile, sogenannter „aktiver Teile“ von Niederspannungs-Anlagen bis 1000 V ~ bzw. 1500 V –.
Das Arbeiten an aktiven, d. h. berührungsgefährlichen Teilen, ist nur zulässig nach Herstellung des spannungsfreien Zustandes. Das Bedienen in der Nähe von aktiven Teilen ist nur zulässig, wenn diese Teile spannungsfrei sind oder gegen direktes Berühren geschützt sind (§ 6). Beim Arbeiten in der Nähe aktiver Teile gelten als Sicherheitsmaßnahmen
Für die Bedienung von Elementen, wie Druckknöpfen, Kipphebeln, Drehknöpfen in der Nähe berührungsgefährlicher Teile wurde der Begriff „Gelegentliches Handhaben“ eingeführt. Nach DIN VDE 0105-1 handelt es sich dann um das „Bedienen mit teilweisem Schutz gegen direktes Berühren.“
Detaillierte Bestimmungen für „gelegentliches Handhaben“ befinden sich in der DIN VDE 0106-100. Hier ist u. a. festgelegt, inwieweit aktive Teile in der Nähe von Bedienelementen gegen Berührungen abzudecken sind. Grundlage bildet die Definition eines „Schutzraumes für gelegentliches Handhaben“; es ist der Raum, in den beim gelegentlichen Handhaben hineingegriffen werden muß.
Wesentlich ist, daß um aktive Teile ein Bereich, der durch eine ebene Hüllkurve von 30 mm Radius gebildet wird, fingersicher auszuführen ist, d. h. die berührungsgefährlichen Teile des elektrischen Gerätes dürfen mit dem geraden VDE-Prüffinger nach IEC 529/DIN VDE 0470-1 (Prüffinger) nicht berührbar sein.
Für den „weiteren“ Bereich bis 100 mm Entfernung um das Bedienelement wird Handrückensicherheit vorgeschrieben. Handrückensicherheit liegt vor, wenn auf eine Kugel mit einem Durchmesser von 50 mm eine Kraft von 50 N ausgeübt wird und sich hierbei keine Berührung mit den berührungsgefährlichen Teilen des Betriebsmittel ergibt.
Außerhalb dieses Bereiches sind keine besonderen Maßnahmen für die Berührsicherheit vorgesehen.
Anmerkung: Anlagen und Betriebsmittel, die mit Schutzkleinspannungen bis 25 V ~ oder 60 V – betrieben werden, gelten als „gegen direktes Berühren“ geschützt.
Nach § 5, Abs. 4, der BGV A3 kann eine Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand vor der ersten Inbetriebnahme einer Anlage entfallen, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, daß die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen der BGV A3 entsprechen. Die geforderte Bestätigung bezieht sich auf betriebsfertig installierte Anlagen und Betriebsmittel und ist nur vom Errichter oder Montageunternehmen abzugeben. Der Hersteller elektrischer Betriebsmittel kann nur die den einschlägigen elektrotechnischen in der BGV A3 zitierten DIN VDE-Bestimmungen entsprechende Produktion bestätigen. Dem Errichter obliegt es, die einzusetzenden Betriebsmittel unter diesem Aspekt auszuwählen.