Michael Riedel Transformatorenbau GmbH
Die Michael Riedel Transformatorenbau GmbH entwickelt und produziert Transformatoren für namhafte Unternehmen auf der ganzen Welt.
 

 Michael Riedel Transformatorenbau - Produkte - Informationen_Normen

Normen


Die Normenlandschaft im Bereich der Induktivitäten hat bzw. wird sich weiter vereinfachen.
So wurden die wesentlichen Normen für den Transformatorenbau in Trockenbauweise (Sicherheits- und Trenntransformatoren, bisher DIN VDE 0551 / EN 60742; Steuer- und Netztransformatoren, bisher DIN VDE 0550), in die neue Normenstruktur der DIN VDE 0570 / EN 61558 eingearbeitet.
Spezielle Induktivitäten, wie z.B. Transformatoren für Schaltnetzteile, werden in einem Teil 2 der Norm besonders behandelt.
Falls nicht anders mit dem Besteller vereinbart, fertigen wir nach dem “neuesten Stand der Technik” gemäß den in der Kopfzeile der Katalogseiten oder umseitig angegebenen Normen.

 

Normenverweise

 

VDE 0100

Errichten von Starkstaromanlagen mit Nennspannung bis 1000 V


VDE 0100 Teil 410

Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannung bis 1000 V
Schutz gegen elektrischen Schlag


VDE 0100 Teil 710

Errichten von Niederspannungsanlagen
Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Medizinisch genutzte Räume

 

VDE 0105 Teil 1

Betrieb von elektrischen Anlagen


VDE 0110 Teil 1

Isolationskoordination für elektrische Betriebs­mittel in Niederspannungsanlagen; Anforderungen und Prüfungen

 

VDE 0113 Teil 1 / IEC 204-1 /EN 60204 Teil 1

Elektrische Ausrüstung von Industriemaschienen; Allgemeine Festlegungen


VDE 0118 Teil 1

Errichten elektrischer Anlagen im Bergbau unter Tage; Allgemeine Festlegungen

 

VDE 0160

Ausrüstung von Starkstromanlagen mit elektronischen Betriebsmitteln

 

VDE 0170/0171 Teil 1 / DIN EN 60079-0

Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefährdete Bereiche; Allgemeine Bestimmungen

 

VDE 0170/0171 Teil 6 / DIN EN 60079-7

Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche; Erhöhte Sicherheit „e“


VDE 0170/0171 Teil 7 / DIN EN 60079-11

Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche; Eigensicherheit „i“

 

VDE 0470 Teil 1 / DIN EN 60529

Schutzarten durch Gehäuse (IP-Code)

 

VDE 0532 Teil 289 / DIN EN 60289

Drosselspulen

 

VDE 0532 Teil 3 / DIN EN 60076-3

Leistungstransformatoren
Isolationspegel, Spannungsprüfungen und äußere Abstände in Luft

 

VDE 0532 Teil 41 / DIN EN 61378-1

Stromrichtertransformatoren
Transformatoren für industrielle Anwendungen

 

VDE 0532 Teil 76-1 / DIN EN 60076-1

Leistungstransformatoren
Allgemeines

 

VDE 0532 Teil 76-11 / DIN EN 60076-11

Leistungstransformatoren
Trockentransformatoren

 

VDE 0550 Teil 3

Besondere Bestimmungen für Steuertransformatoren sowie Netzanschluß- und Isoliertransformatoren über 1000 V

 

VDE 0558 Teil 1

Halbleiter – Stromrichter

DIN EN 60947-1/VDE 0660 Teil 100

Niederspannungsschaltgeräte - Allgemeine
Festlegungen

 

DIN EN 60950 / VDE 0805

Sicherheit von Einrichtungen der Informationstechnik

 

DIN EN 61000-6-1 / VDE 0839-6-1

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV); Fachgrundnormen - Störfestigkeit für Wohnbereich, Geschäfts- und Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe

 

DIN EN 61000-6-2 / VDE 0839-6-2

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV); Fachgrundnormen - Störfestigkeit für Industriebereiche

 

DIN EN 61000-6-3 / VDE 0839-6-3

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV); Fachgrundnormenen - Störaussendung für Wohnbereich, Geschäfts- und Gewerbebereiche sowie Kleinbetriebe

 

DIN EN 61000-6-4 / VDE 0839-6-4

Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV); Fachgrundnormen - Störaussendung für Industriebereiche

 

DIN EN 61000-3-2 / VDE 0838 Teil 2

Elektromagnetische Verträglichkeit
Grenzwerte für Oberschwingungsströme

 

DIN EN 61558-1 / VDE 0570 Teil 1

Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten, Drosseln und dergleichen; Allgemeine Anforderungen und Prüfungen

 

DIN EN 61558-2-1 / VDE 0570 Teil 2-1

Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten, Drosseln und dergleichen; Besondere Anforderungen und Prüfungen an Netztransformatoren und Netzgeräten, die Netztransformatoren enthalten, für allgemeine Anwendungen


DIN EN 61558-2-2 / VDE 0570 Teil 2-2

Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten, Drosseln und dergleichen; Besondere Anforderungen und Prüfungen an Steuertransformatoren und Netzgeräten, die Steuertransformatoren enthalten


DIN EN 61558-2-3 / VDE 0570 Teil 2-3

Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und dergleichen; Besondere Anforderungen an Zündtransformatoren für Gas- und Ölbrenner


DIN EN 61558-2-4 / VDE 0570 Teil 2-4

Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und dergleichen; Besondere Anforderungen an Trenn-Transformatoren für allgemeine Anwendungen

 

DIN EN 61558-2-5 / VDE 0570 Teil 2-5

Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und dergleichen; Besondere Anforderungen an Rasiersteckdosen-Transformatoren und Rasiersteckdosen-Einheiten

 

DIN EN 61558-2-6 / VDE 0570 Teil 2-6

Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und dergleichen; Besondere Anforderungen an Sicherheitstransformatoren für allgemeine Anwendungen

DIN EN 61558-2-7 / VDE 0570 Teil 2-7

Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten, Drosseln und dergleichen; Besondere Anforderungen und Prüfungen an Transformatoren und Netzgeräte für Spielzeuge

 

DIN EN 61558-2-8 / VDE 0570 Teil 2-8

Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und dergleichen; Besondere Anforderungen für Klingel- und Läutewerktransformatoren

 

DIN EN 61558-2-9 / VDE 0570 Teil 2-9

Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und dergleichen; Besondere Anforderungen an Transformatoren für Handleuchten der Schutzklasse III für Wolframdrahtlampen

 

DIN EN 61558-2-12 / VDE 0570 Teil 2-12

Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und dergleichen; Besondere Anforderungen an magnetische Spannungskonstanthalter

 

DIN EN 61558-2-13 / VDE 0570 Teil 2-13

Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und dergleichen; Besondere Anforderungen an Spartransformatoren für allgemeine Anwendungen

 

DIN EN 61558-2-15 / VDE 0570 Teil 2-15

Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und dergleichen; Besondere Anforderungen für Trenntransformatoren zur Versorgung medizinischer Räume

 

DIN EN 61558-2-17 / VDE 0570 Teil 2-17

Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und dergleichen; Besondere Anforderungen an Transformatoren für Schaltnetzteile


DIN EN 61558-2-19 / VDE 0570 Teil 2-19

Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und dergleichen; Besondere Anforderungen an Störminderungs-Transformatoren

 

DIN EN 61558-2-20 / VDE 0570 Teil 2-20

Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und dergleichen; Besondere Anforderungen an Kleindrosseln

 

DIN EN 61558-2-23 / VDE 0570 Teil 2-23

Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten und dergleichen; Besondere Anforderungen an Transformatoren für Baustellen

 

DIN EN 62040-1.1 / VDE 0558 Teil 512

Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV) - Allgemeine Anforderungen und Sicherheitsanforderungen für USV in abgeschlossenen Betriebsräumen

 

DIN EN 62041 / VDE 0570-10

Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten, Drosseln und dergleichen; EMV-Anforderungen

 

IEC 445
DIN 42404

Anschlußbezeichnung für Kleintransformatoren, ­Sicherheitstransformatoren, Stelltransformatoren, Kleindrosseln

 

 

Schutzarten

 

Die Schutzarten werden durch ein Kurzzeichen angegeben, das sich aus den zwei stets gleichbleibenden Kennbuchstaben IP und zwei Kennziffern für den Schutzgrad zusammensetzt (gem. EN 60529).

 

Schutzgrade für Berührungs- und Fremdkörperschutz

 

Erste Kennziffer
Schutzumfang
 
Benennung
Erklärung

0

Kein Schutz

Kein besonderer Schutz von Personen gegen direktes Berühren aktiver Teile
Kein Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern.

2

Schutz gegen mittel große Fremdkörper

Schutz gegen Berühren mit den Fingern aktiver Teile.
Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser größer als 12 mm.

4

Schutz gegen korn förmige Fremdkörper

Schutz gegen Berühren aktiver Teile mit Werkzeugen, Drähten oder ähnlichem von einer Dicke größer als 1 mm.
Schutz gegen Eindringen von festen Fremdkörpern mit einem Durchmesser größer als 1 mm.

5

Schutz gegen Staubablagerungen

Vollständiger Schutz gegen Berühren aktiver Teile.
Schutz gegen schädliche Staubablagerungen. Das Eindringen von Staub ist nicht vollständig verhindert,
aber der Staub darf die Arbeitsweise nicht beeinträchtigen.

6

Schutz gegen Staubeintritt

Vollständiger Schutz gegen Berühren aktiver Teile.
Schutz gegen Eindringen von Staub.

 

Schutzgrade für Wasserschutz

 

Zweite Kennziffer
Schutzumfang
 
Benennung
Erklärung

0

Kein Schutz

Kein besonderer Schutz

1

Schutz gegen senkrecht fallendes Tropfwasser

Wassertropfen, die senkrecht auffallen, dürfen keine schädliche Wirkung haben.

3

Schutz gegen Sprühwasser

Wasser, das in einem beliebigen Winkel bis 60° zur Senkrechten fällt, darf keine schädliche Wirkung haben.

4

Schutz gegen Spritzwasser

Wasser, das aus allen Richtungen spritzt, darf keine schädliche Wirkung haben.

5

Schutz gegen Strahlwasser

Ein Wasserstrahl aus einer Düse, der aus allen Richtungen gegen den Transformator gerichtet wird, darf keine schädliche Wirkung haben.

6

Schutz bei Überflutung

Wasser darf bei vorübergehender Überflutung nicht in schädlichen Mengen in den Transformator eindringen.

7

Schutz beim Eintauchen
... atü

Wasser darf nicht in schädlichen Mengen eindringen, wenn der Transformator unter den festgelegten Druck- und Zeitbedingungen in Wasser eingetaucht wird.

 

Für schlagwetter- und explosionsgeschützte Transformatoren werden außerdem noch die Kurzzeichen SCH bzw. EX verwendet.

 

Schutzklassen

Die Schutzklasse ist ein Konstruktionsmerkmal eines Gerätes für die Sicherheit gegen gefährliche Körperströme.


Die zum Einbau in Schaltschränke oder Geräte bestimmten Transformatoren offener Bauform besitzen keine Schutzklasse, sondern können nur für diese vorbereitet sein.


Schutzklasse I: Gerät mit Schutzleiteranschluß und Basisisolierung
Schutzklasse II: Gerät ohne Schutzleiteranschluß mit doppelter oder verstärkter Isolierung
Schutzklasse III: Gerät ohne Schutzleiteranschluß, wobei der Schutz gegen gefährliche Körperströme auf der Versorgung mit Schutzkleinspannung (SELV) beruht und keine höhere Spannung als Schutzkleinspannung erzeugt werden kann.

 

Berührungsschutz und sichere Klemmung

 

Die von der Berufsgenossenschaft für Feinmechanik und Elektrotechnik herausgegebene Unfallverhütungs-Vorschrift (UVV) BGV A3 richtet sich an die Betreiber elektrischer Anlagen und hat zum Ziel, durch spezielle Sicherheitsforderungen zur Verhütung elektrischer Unfälle beizutragen.
Diese Vorschrift enthält Festlegungen über Sicherheitsabstände für das Arbeiten, Bedienen und gelegentliche Handhaben in der Nähe berührungsgefährlicher Teile, sogenannter „aktiver Teile“ von Niederspannungs-Anlagen bis 1000 V ~ bzw. 1500 V ­–.


Das Arbeiten an aktiven, d. h. berührungsgefährlichen Teilen, ist nur zulässig nach Herstellung des spannungsfreien Zustandes. Das Bedienen in der Nähe von aktiven Teilen ist nur zulässig, wenn diese Teile spannungsfrei sind oder gegen direktes Berühren geschützt sind (§ 6). Beim Arbeiten in der Nähe aktiver Teile gelten als Sicherheitsmaßnahmen

 

  • das Herstellen des spannungsfreien Zustandes für die Dauer der Arbeiten
    oder
  • der Berührungsschutz durch Abdecken oder Abschranken während der Arbeiten
    oder
  • die Gewährleistung, daß zulässige Annäherungen nicht unterschritten werden (§ 7)

 

Für die Bedienung von Elementen, wie Druckknöpfen, Kipphebeln, Drehknöpfen in der Nähe berührungsgefährlicher Teile wurde der Begriff „Gelegentliches Handhaben“ eingeführt. Nach DIN VDE 0105-1 handelt es sich dann um das „Bedienen mit teilweisem Schutz gegen direktes Berühren.“
Detaillierte Bestimmungen für „gelegentliches Handhaben“ befinden sich in der DIN VDE 0106-100. Hier ist u. a. festgelegt, inwieweit aktive Teile in der Nähe von Bedienelementen gegen Berührungen abzudecken sind. Grundlage bildet die Definition eines „Schutzraumes für gelegentliches Handhaben“; es ist der Raum, in den beim gelegentlichen Handhaben hineingegriffen werden muß.
Wesentlich ist, daß um aktive Teile ein Bereich, der durch eine ebene Hüllkurve von 30 mm Radius gebildet wird, fingersicher auszuführen ist, d. h. die berührungsgefährlichen Teile des elektrischen Gerätes dürfen mit dem geraden VDE-Prüffinger nach IEC 529/DIN VDE 0470-1 (Prüffinger) nicht berührbar sein.


Für den „weiteren“ Bereich bis 100 mm Entfernung um das Bedienelement wird Handrückensicherheit vorgeschrieben. Handrückensicherheit liegt vor, wenn auf eine Kugel mit einem Durchmesser von 50 mm eine Kraft von 50 N ausgeübt wird und sich hierbei keine Berührung mit den berührungsgefährlichen Teilen des Betriebsmittel ergibt.


Außerhalb dieses Bereiches sind keine besonderen Maßnahmen für die Berührsicherheit vorgesehen.

 

Anmerkung: Anlagen und Betriebsmittel, die mit Schutzkleinspannungen bis 25 V ~ oder 60 V – betrieben werden, gelten als „gegen direktes Berühren“ geschützt.


Nach § 5, Abs. 4, der BGV A3 kann eine Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand vor der ersten Inbetriebnahme einer Anlage entfallen, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, daß die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen der BGV A3 entsprechen. Die geforderte Bestätigung bezieht sich auf betriebsfertig installierte Anlagen und Betriebsmittel und ist nur vom Errichter oder Montageunternehmen abzugeben. Der Hersteller elektrischer Betriebsmittel kann nur die den einschlägigen elektrotechnischen in der BGV A3 zitierten DIN VDE-Bestimmungen entsprechende Produktion bestätigen. Dem Errichter obliegt es, die einzusetzenden Betriebsmittel unter diesem Aspekt auszuwählen.